Ab 4. Juni 2022:

Änderungen zur Testpflicht

Die für uns geltende Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen  (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/coronavo-vulnerable-einrichtungen/) tritt mit folgenden Änderungen ab 4. Juni 2022 in Kraft:

Testpflicht:

  • Für nicht-immunisierte Besucher*innen ist der Zutritt nur mit einem maximal 6 Stunden zuvor erfolgten negativen Antigen-Schnelltest (siehe auch unser Testangebot unten) oder einem maximal 24 Stunden zuvor erfolgten negativen PCR-Test zulässig.
  • Für immunisierte Besucher*innen ist der Zutritt nur mit einem maximal 24 Stunden zuvor erfolgten negativen Antigen-Schnelltest (siehe auch unser Testangebot unten) oder einem maximal 48 Stunden zuvor erfolgten negativen PCR-Test zulässig.
  • Tests in Eigenanwendung sind weiterhin nicht zulässig.

Unsere aktuellen Besuchsregelungen finden Sie hier.