Ab 4. Juni 2022:
Änderungen zur Testpflicht
Die für uns geltende Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/coronavo-vulnerable-einrichtungen/) tritt mit folgenden Änderungen ab 4. Juni 2022 in Kraft:
Testpflicht:
- Für nicht-immunisierte Besucher*innen ist der Zutritt nur mit einem maximal 6 Stunden zuvor erfolgten negativen Antigen-Schnelltest (siehe auch unser Testangebot unten) oder einem maximal 24 Stunden zuvor erfolgten negativen PCR-Test zulässig.
- Für immunisierte Besucher*innen ist der Zutritt nur mit einem maximal 24 Stunden zuvor erfolgten negativen Antigen-Schnelltest (siehe auch unser Testangebot unten) oder einem maximal 48 Stunden zuvor erfolgten negativen PCR-Test zulässig.
- Tests in Eigenanwendung sind weiterhin nicht zulässig.
Unsere aktuellen Besuchsregelungen finden Sie hier.