Bitte beachten:

Neue Besuchsregelungen

Besuche für Bewohner*innen

Seit Mitte März waren wir aufgrund der in Deutschland steigenden Anzahl an Covid-19-Fällen gezwungen, Besuche zum Wohle der Bewohner*innen bis auf weiteres einzuschränken. Seit Freitag, 22. Mai, durften sie in unserem Besuchszimmer unter strengen Auflagen wieder Besuch empfangen.

Seit dem 1. Juli 2020 können seitens des Landes weitere Lockerungen in Bezug auf Besuche in Alten- und Pflegeheimen umgesetzt werden.

Bewohner*innen können pro Tag grundsätzlich von zwei Personen besucht werden.

Bitte beachten Sie hierzu Folgendes:

  • Vor dem Betreten der Einrichtung ist durch die Besucherinnen und Besucher eine Händedesinfektion durchzuführen.
  • Während des gesamten Aufenthalts in geschlossenen Räumen der Einrichtung ist eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Gartenanlage das Hauses darf im Rahmen der Besuche wieder betreten werden.
  • Besucherinnen und Besucher müssen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten.
  • Die Daten der Besucher*innen müssen im Hinblick auf eine gegebenenfalls notwendige Nachverfolgung im Falle eines Infektionsgeschehens zu Beginn des Besuchs erfasst werden. Hierzu finden Sie im Eingangsbereich Formulare. Hier muss Vorder- und Rückseite ausgefüllt werden. Das Formular soll gut sichtbar im Bewohnerzimmer liegen. Die Mitarbeitenden nehmen es dann bei ihrem Rundgang durch die Zimmer mit. Um einen höheren Zeit- und Arbeitsaufwand für die Pflegekräfte zu vermeiden, bitten wir Sie, das Formular nicht bei den Mitarbeitenden direkt abzugeben.

Der Verstoß gegen die Pflicht zur Datenangabe laut Corona VO §3 Abs. 8 vom 25.06.2020 stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und die Einrichtung kann diesbezüglich Besuchsverbote erlassen.

Wir sind weiterhin verpflichtet, den Zugang ins Haus zu kontrollieren. Deshalb wird die Eingangstür zu bestimmten Zeiten automatisch verschlossen. Da wir nicht möchten, dass die Pflegekräfte durch Besuche in den Morgen- und Abendstunden zusätzlich belastet werden, bitten wir um Verständnis, dass Besuche nur in der Zeit von 10.00 bis 17.00 Uhr möglich sind. Ausnahmen sind nur in dringenden Notfällen möglich.

Bewohner*innen, welche sich nach einem Krankenhausaufenthalt in Quarantäne befinden können in diesem Zeitraum leider nicht besucht werden.

Nur gemeinsam schaffen wir das. Vielen Dank für Ihr Verständnis!