Hinweis
zur für uns geltenden CoronaVO
Aufgrund häufiger Nachfragen in Bezug auf die Aufhebung der 3G-Regel im Einzelhandel in Baden-Württemberg möchten wir darauf hinweisen, dass für uns die Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/coronavo-vulnerable-einrichtungen/) gilt.
Die aktuellen Besuchsregelungen habe wir hier zusammengefasst.
Wir danken Ihnen für die Beachtung und Ihr Verständnis!