Update Covid-19:
Besuchsregelung ab 17. Mai 2021
Das Land Baden-Württemberg hat eine neue „Corona- Verordnung“ für Pflegeheime erlassen.
Die Regelungen orientieren sich an folgenden Voraussetzungen:
- Dauerhafter lokaler Inzidenzwert (über 100 / unter 100). In Pforzheim liegt die Inzidenz heute bei 196,9.
- Quote von mindestens 90% geimpfter oder genesener Bewohner*innen in der Einrichtung. Diese Quote ist in unserer Einrichtung erfüllt.
Anmerkungen:
- Als „geimpft“ gelten Personen, deren 2. Impfung mindestens 14 Tage zurück liegt.
- „Genesen“ bedeutet: Ein positives Testergebnis (PCR- Test) bzw. eine Coviderkrankung innerhalb der letzten 6 Monate.
Hier nun die Regelungen für unsere Einrichtung, die ab sofort gelten:
Besuchsregelung:
- Besuchszeit: Montag bis Freitag 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag/ Sonntag/ Feiertage 14.00 – 17.00 Uhr
- Anzahl der Besucher*innen: Die Bewohner*innen können weiterhin von maximal 2 Personen pro Tag besucht werden. Kinder ab 6 Jahren können zu Besuch kommen. (Ab einer dauerhaften Inzidenz unter 100 können 5 Besucher*innen aus zwei Haushalten gleichzeitig kommen)
- Alle Besucher*innen müssen im Haus eine FFP 2- Maske tragen. Kinder von 6 – 13 Jahren können eine medizinische Maske tragen.
- Besuche sind weiterhin nur im Zimmer der Bewohner*innen und im Garten möglich (nicht in Gemeinschaftsräumen)
- Die allgemeinen Hygieneregeln müssen unbedingt weiter eingehalten werden (Händedesinfektion, Abstand, etc.).
- Im Fall einer Absonderungspflicht und bei coronatypischen Symptomen sind Besuche nicht erlaubt.
Testpflicht Besucher*innen:
- Besucher*innen, die gegen Covid geimpft sind oder genesen (siehe Anmerkungen oben), müssen sich vor dem Besuch nicht mehr testen lassen, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen.
- Alle anderen Besucher*innen müssen einen negativen Covidtest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
- Wir bieten Ihnen weiterhin die Möglichkeit sich Mo – Mi – Fr von 14.00 – 17.00 Uhr testen zu lassen (auch am Pfingstmontag).
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Nach wie vor sind wir und vor allem unsere Bewohner*innen darauf angewiesen, dass sich alle Besucher*innen an diese vom Gesetzgeber festgelegten Regeln halten und bitten daher um Ihr Verständnis, wenn manches, was wir uns wünschen, auch weiterhin nicht möglich ist.