Update Covid-19:

Besuchsregelung ab 17. Mai 2021

 Das Land Baden-Württemberg hat eine neue „Corona- Verordnung“ für Pflegeheime erlassen.

Die Regelungen orientieren sich an folgenden Voraussetzungen:

  1. Dauerhafter lokaler Inzidenzwert (über 100 / unter 100). In Pforzheim liegt die Inzidenz heute bei 196,9.
  2. Quote von mindestens 90% geimpfter oder genesener Bewohner*innen in der Einrichtung. Diese Quote ist in unserer Einrichtung erfüllt.

Anmerkungen:

  • Als „geimpft“ gelten Personen, deren 2. Impfung mindestens 14 Tage zurück liegt.
  • „Genesen“ bedeutet: Ein positives Testergebnis (PCR- Test) bzw. eine Coviderkrankung innerhalb der letzten 6 Monate.

Hier nun die Regelungen für unsere Einrichtung, die ab sofort gelten:

Besuchsregelung:

  • Besuchszeit: Montag bis Freitag 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr

Samstag/ Sonntag/ Feiertage 14.00 – 17.00 Uhr

  • Anzahl der Besucher*innen: Die Bewohner*innen können weiterhin von maximal 2 Personen pro Tag besucht werden. Kinder ab 6 Jahren können zu Besuch kommen. (Ab einer dauerhaften Inzidenz unter 100 können 5 Besucher*innen aus zwei Haushalten gleichzeitig kommen)
  • Alle Besucher*innen müssen im Haus eine FFP 2- Maske tragen. Kinder von 6 – 13 Jahren können eine medizinische Maske tragen.
  • Besuche sind weiterhin nur im Zimmer der Bewohner*innen und im Garten möglich (nicht in Gemeinschaftsräumen)
  • Die allgemeinen Hygieneregeln müssen unbedingt weiter eingehalten werden (Händedesinfektion, Abstand, etc.).
  • Im Fall einer Absonderungspflicht und bei coronatypischen Symptomen sind Besuche nicht erlaubt.

Testpflicht Besucher*innen:

  • Besucher*innen, die gegen Covid geimpft sind oder genesen (siehe Anmerkungen oben), müssen sich vor dem Besuch nicht mehr testen lassen, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen.
  • Alle anderen Besucher*innen müssen einen negativen Covidtest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
  • Wir bieten Ihnen weiterhin die Möglichkeit sich Mo – Mi – Fr von 14.00 – 17.00 Uhr testen zu lassen (auch am Pfingstmontag).

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Nach wie vor sind wir und vor allem unsere Bewohner*innen darauf angewiesen, dass sich alle Besucher*innen an diese vom Gesetzgeber festgelegten Regeln halten und bitten daher um Ihr Verständnis, wenn manches, was wir uns wünschen, auch weiterhin nicht möglich ist.